Die Klägerin ist die zweite Ehefrau des am 8. August 1964 verstorbenen früheren Rechtsanwalts und nachmaligen Maklers und Vermögensverwalters C. Dieser wurde Kraft Gesetzes von der Klägerin zu 2/8, von dem Beklagten (einem Sohn aus der ersten Ehe des Erblassers) und von dem Sohn Ralph aus zweiter Ehe des Erblassers mit der Klägerin zu je 3/8 beerbt.
Anlässlich der Scheidung der ersten Ehe des Erblassers schloss dieser am 14. November 1958 mit dem Beklagten einen gerichtlich beurkundeten Erbvertrag, welcher wie folgt lautet:
"Ich setze meinem Sohn ein Vermächtnis von 70.000 DM (siebenzigtausend Deutsche Mark) aus. Dieses Vermächtnis soll auf sein Erbe angerechnet werden.
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