I.
Die Antragstellerin war Mitglied bei der Antragsgegnerin zu 2 und verfolgt gegen beide Antragsgegnerinnen vermögensrechtliche Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.
Auf einer Vollversammlung der Antragsgegnerin zu 2 wurde am 17. April 1991 mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen folgender Beschluß gefaßt:
"Auflösung ... ohne Abwicklung auf der Basis des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 29.06.1990 und der Gründung einer gemeinsamen Aktiengesellschaft zusammen mit ...".
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