Die gemäß §
Das Landgericht hat im angegriffenen Beschluß mit zutreffenden Erwägungen die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Kostenansatz zurückgewiesen. In diesem Kostenansatz ist -im rechtlichen Ansatz zutreffend- für die Festsetzung des Gegenstandswerts der Ergänzungspflegschaft im Rahmen der Gründung zweier BGB -Gesellschaften, der auf die Betroffene entfallende Einlagewert gemäß §§
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