Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau a.d. Isar vom 27.10.2016, Az.:
Im Übrigen wird die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau a.d. Isar vom 27.10.2016 zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten sind verheiratet.
Am 10.09.2012 schlossen sie zur Urkunde des Notars G. unter der Urkundenrollen-Nr. ...12 G/2012 einen Ehe- und Erbvertrag zur Regelung des Getrenntlebens.
Unter der Überschrift "Unterhalt" enthält dieser folgende Regelungen:
1. "Leibrente
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