Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. In vorliegendem Verfahren hat die Antragstellerin mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigen vom 31.8.2009, beim Amtsgericht eingegangen am selben Tag, die Scheidung der Ehe mit dem Antragsgegner beantragt. In der Antragsschrift hat sie durch ihren Bevollmächtigten einen vorläufigen Gegenstandswert von 4500 € angegeben. In ihrem Fragebogen zum Versorgungsausgleich hat die Antragstellerin angegeben, sie sei derzeit als Freiberuflerin bzw. Dozentin tätig. Dem Antragsgegner ist durch Beschluss des Amtsgerichts vom 10.12.2009 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten bewilligt worden.
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