Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Starnberg vom 21.11.2018 wird in Ziff. 13 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz auf 119.307,- € festgesetzt wird.
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen Ziff. 13 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Starnberg vom 21.11.2018 wird zurückgewiesen.
Zwischen den Beteiligten ist ein Verfahren auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt anhängig.
Mit Stufenantrag vom 19.04.2016 beantragte die Antragstellerin Auskunft sowie die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt ab 01.01.2016.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|