OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.07.2016
17 WF 68/16
Normen:
FamGKG § 36;
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 25.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 3096/15

Gegenstandswert eines Verfahrens auf familiengerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 17 WF 68/16

DRsp Nr. 2017/6391

Gegenstandswert eines Verfahrens auf familiengerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung

Der Gegenstandswert eines Verfahrens auf familiengerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung richtet sich auch dann nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts, wenn der Minderjährige an dem veräußerten Grundstück nur zu einem Bruchteil mit berechtigt war (Anschl. an OLG Stuttgart - 17 WF 237/13 - 24.01.2014).

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten N. R. gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 25.02.2016 wird

zurückgewiesen.

Normenkette:

FamGKG § 36;

Gründe

I.