Die Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 13.12.1972 - 3 R 110/72 - aus Verschulden des Klägers rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe ist eine am 04.03.1970 geborene Tochter hervorgegangen.
Der Beklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.05.1974 - 20 C 299/73 - unter anderem verurteilt, an die damalige Klägerin zu 1 (jetzige Beklagte) über den bisher gezahlten Betrag von 300,00 DM hinaus ab 01.09.1973 eine monatliche Unterhaltsrente von zusätzlich 100,00 DM zu zahlen, fällig jeweils am 01. eines Monats. Er hat seit mindestens 10 Jahren keinen Unterhalt mehr gezahlt. Die Beklagte, die seit langem Sozialhilfe erhält, hat angekündigt, sie wolle aus dem Urteil vom 22.05.1974 vollstrecken.
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