OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.10.2000
2 UF 214/99
Normen:
BGB § 1569 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1615
FuR 2001, 547
OLGReport-Karlsruhe 2001, 197

Gehaltsabfindung; Verteilung; Anforderungen an Erwerbsbemühungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2000 - Aktenzeichen 2 UF 214/99

DRsp Nr. 2001/11370

Gehaltsabfindung; Verteilung; Anforderungen an Erwerbsbemühungen

»1. Die dem Unterhaltsverpflichteten bei Ausscheiden aus einem Betrieb gewährte Gehaltsabfindung hat Lohnersatzfunktion und kann bei älteren Arbeitnehmern bis auf die Zeit zum voraussichtlichen Rentenbeginn verteilt werden.2. Bei den Anforderungen an die Erwerbsbemühungen des Unterhaltsverpflichteten sind individuelle Merkmale wie die berufliche Qualifikation und das Alter des Verpflichteten von besonderer Bedeutung. Keinesfalls kann vom Verpflichteten verlangt werden, sich auf Stellen zu bewerben, die aufgrund des Anforderungsprofils von vornherein keine Aussicht für den Erfolg der Bewerbung bieten.«

Normenkette:

BGB § 1569 ff.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Abänderung eines Unterhaltsvergleiches.