Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 18. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Februar 2014 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Beschwerdewert: bis 300 €
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Rahmen eines Verfahrens zur Zahlung nachehelichen Unterhalts.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|