Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. September 2009 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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