Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 08.05.2008 (Bl. 54 GA) wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal - Familiengericht - vom 05.05.2008 (Bl. 50f GA) abgeändert und insgesamt wir folgt neu gefasst:
Die Erinnerung der Antragstellerin vom 25.04.2008 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin vom 18.04.2008 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
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