Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts
BGH, Urteil vom 01.04.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 33/86
DRsp Nr. 1994/4284
Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts
»Zur Geltendmachung eines zwischen Ehegatten mehr als zehn Jahre vor der Trennung und noch unter der Geltung des bis zum 30. Juni 1977 bestehenden Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts privatschriftlich vereinbarten Unterhaltsverzichts.«