Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sömmerda vom 17.1.2014, Az. 3 F 23/13, wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Prozessführung des Kindes S. D. im Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin, Az.: S 43 AS 2928/14 WA, für den ersten Rechtszug übertragen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|