1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 24.01.2024 in Ziffer 2 des Tenors und das Verfahren insoweit aufgehoben und die Sache an das Familiengericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurückverwiesen.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.703 € festgesetzt.
I.
Die Eltern streiten um die Befugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Die miteinander verheirateten Antragstellerin und Antragsgegner sind die Eltern von vier Kindern, von denen eines noch minderjährig ist. Das Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten ist anhängig (Az.
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