AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 144 F 12412/01
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein Elternteil
KG, Beschluss vom 07.03.2002 - Aktenzeichen 19 WF 367/01
DRsp Nr. 2005/7028
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein Elternteil
Die auf § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB gestützte Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein Elternteil setzt in dem Fall, dass beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht, voraus, dass sich das Kind in der Obhut des einen Elternteils befindet. Dies ist nicht der Fall, wenn die Eltern sich bei der Betreuung dergestalt abwechseln, dass sich das Kind in regelmäßigen Abständen entweder bei dem einen oder bei dem anderen aufhält und der jeweilige Elternteil während des Aufenthaltes des Kindes sämtliche zum normalen Alltag gehörenden Betreuungsleistungen übernimmt.