Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fulda vom 19.12.2024 wird auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 2) und 5) hinsichtlich der Aussprüche Nrn. 2 bis 5 zum Versorgungsausgleich dahingehend abgeändert, dass auch hinsichtlich jener Anrechte der Eheleute ein Ausgleich nicht stattfindet.
Im Übrigen bleibt es bei den Anordnungen in dem angefochtenen Beschluss.
Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen; die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.240 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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