OLG Celle - Beschluss vom 15.12.2003
10 UF 267/03
Normen:
BGB § 1671 ; ZO § 621e ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1667
OLGReport-Celle 2005, 59
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 21.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 604 F 2097/03

Geltung des Verschlechterungsverbots im sorgerechtlichen Beschwerdeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 15.12.2003 - Aktenzeichen 10 UF 267/03

DRsp Nr. 2006/7588

Geltung des Verschlechterungsverbots im sorgerechtlichen Beschwerdeverfahren

In einem Beschwerdeverfahren betreffend die elterliche Sorge gilt das Verschlechterungsverbot nicht, da in erster Linie das Kindeswohl maßgeblich ist.

Normenkette:

BGB § 1671 ; ZO § 621e ;

Gründe:

I. Die seit dem 21. Dezember 2001 geschiedenen Eltern haben bislang für die drei aus der Ehe hervorgegangenen betroffenen Kinder A#######, S####### und M####### gemeinsam die elterliche Sorge ausgeübt. Dabei lebten die Kinder seit der Scheidung bei der Mutter, die unverändert in S####### wohnte, während der ebenfalls in S####### als Geschäftsführer einer Restaurant-Filiale berufstätige Vater regelmäßig und umfassend Umgang mit den Kindern ausübte, die zu beiden Elternteilen eine enge und liebevolle Beziehung haben.