I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts, mit der der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihre von der Verwaltungsbehörde verfügte Überweisung in eine Sonderschule abgelehnt wurde.
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