LG Bonn - Urteil vom 05.12.2002
18 O 301/02
Normen:
BGB §§ 2265 ff. ;
Fundstellen:
JuS 2004, 825
NJW-RR 2004, 10
ZEV 2004, 155

Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

LG Bonn, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 18 O 301/02

DRsp Nr. 2003/10162

Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

1. Ein (unwirksames) gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten kann gemäß § 140 BGB als wirksame einzeltestamentarische Verfügung aufrecht zu erhalten sein. 2. Setzen kinderlose Nichtehegatten eine gemeinsame Freundin zur Erbin der Letztversterbenden ein, sind ihre Einzelverfügungen in der Regel nicht wechselbezüglich. 3. Die Erbeinsetzung "als Nacherbin auf dasjenige, was von der Erbschaft nach dem Tode des Überlebenden von uns noch übrig sein wird", ist gewöhnlich nicht als Nacherbenbestimmung, sondern als Schlusserbenregelung zu qualifizieren.

Normenkette:

BGB §§ 2265 ff. ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von unverheirateten Personen gemeinschaftlich errichteten letztwilligen Verfügung und die hieraus von der Klägerin abgeleitete Stellung als Alleinerbin.