SchlHOLG - Beschluss vom 07.05.2003
2 W 73/03
Normen:
BGB § 1906 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2003, 391
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 03.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 144/03
AG Pinneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 42 XVII T 3072

Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

SchlHOLG, Beschluss vom 07.05.2003 - Aktenzeichen 2 W 73/03

DRsp Nr. 2003/15121

Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

»1. Zu den Voraussetzungen der "Eigengefährdung" bei einer chronifizierten Schizophrenie ohne Selbstmordgefahr. 2. Zur Eignung der Unterbringung für eine notwendige Untersuchung ("CCT") 3. Zur Verhältnismäßigkeit von Unterbringung und Zwangsbehandlung im Verlauf einer unbehandelten chronischen Schizophrenie.«

Normenkette:

BGB § 1906 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.