Auf die Beschwerden der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg im Breisgau vom 23.05.2022 abgeändert und in Ziffern 1 und 3 des Tenors wie folgt neu gefasst:
1.Die Erklärungen von A. K. sowie C. K. als gesetzliche Vertreter für O. K., P. K., A. K. und L. K., mit folgendem Gegenstand:
a)Schenkungsvertrag vom 26./29.03.2022, geschlossen zwischen Frau T. K. und den vier Beschwerdeführern, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter, zur Übertragung von Teilkommanditanteilen an der X. KG in Höhe von je nominal 40.153,48 € (Anteil am Gesellschaftskapital über 0,010603 %; Kommanditeinlage 10.000 €),
b)Schenkungsvertrag vom 26./29.032022, geschlossen zwischen Frau T. K. und den vier Beschwerdeführern, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter, zur Übertragung von Teilkommanditanteilen an der X. Beteiligungen KG in Höhe von je nominal 26,04 € (Anteil am Gesellschaftskapital über 0,017539 %, Kommanditeinlage 1.000 €), sowie
c) 3. 2. 3.
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