Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 160.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache aber unbegründet.
1.
Die Voraussetzungen für die beantragte Berichtigung des Grundbuchs nach §
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