Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 01.10.2024 wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 25.09.2024 -
Die Sache wird dem Amtsgericht Wermelskirchen zur erneuten Entscheidung über den Genehmigungsantrag vom 11.09.2024 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats zurückgegeben.
1.
Im Grundbuch von T. des Amtsgerichts Wermelskirchen, Blatt N01, ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden.
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