I.
Das Amtsgericht ordnete im Jahr 1996 die Betreuung der Betroffenen an. Der Wirkungskreis der Betreuerin, einer Tochter der Betroffenen, wurde 1998 neu gefasst; er umfasst seither u.a. die Aufenthaltsbestimmung und die Sorge für das Vermögen der Betroffenen.
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