OLG München - Beschluss vom 27.09.2021
34 Wx 253/21
Normen:
FamFG § 9; GBO § 16; GBO § 19; BGB § 104; BGB § 177; BGB § 181; BGB § 749; BGB § 1010; BGB § 1626; BGB § 1629;
Vorinstanzen:
AG München, vom 13.04.2021

Genehmigungsfähigkeit der Eintragung des Ausschlusses der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft bei Überlassung eines Grundstücks an einen Minderjährigen

OLG München, Beschluss vom 27.09.2021 - Aktenzeichen 34 Wx 253/21

DRsp Nr. 2021/15407

Genehmigungsfähigkeit der Eintragung des Ausschlusses der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft bei Überlassung eines Grundstücks an einen Minderjährigen

1. Die Erklärung des Ausschlusses der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest neutral.2. Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag die Eintragung eines solchen Ausschlusses für einen geschäftsunfähigen Minderjährigen durch einen sorgeberechtigten Elternteil bewilligt, der wie der Minderjährige einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück erhält, ist die Bewilligung wegen des Vorliegens eines unerlaubten Insichgeschäfts unwirksam.3. Dies hindert, wenn ein innerer Zusammenhang mit der Grundstücksüberlassung besteht, auch die Eintragung der Auflassung.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 13. April 2021 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 9; GBO § 16; GBO § 19; BGB § 104; BGB § 177; BGB § 181; BGB § 749; BGB § 1010; BGB § 1626; BGB § 1629;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.