Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 8. Mai 2008 wird hinsichtlich des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich abgeändert.
Die Vereinbarung der Parteien zum Versorgungsausgleich vom 29. September 2006 wird familiengerichtlich genehmigt.
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten in einer Ehescheidungsfolgesache darüber, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
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