OLG Koblenz - Beschluss vom 13.07.2005
13 UF 165/05
Normen:
BGB § 1643 Abs. 1 § 1821 Abs. 1 Nr. 1 § 1828 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2006, 439
OLGReport-Koblenz 2006, 439
Rpfleger 2005, 665
Rpfleger 2005, 665
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 14.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 521/04

Genehmigungsfähigkeit von Grundstücksgeschäften

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.07.2005 - Aktenzeichen 13 UF 165/05

DRsp Nr. 2006/7357

Genehmigungsfähigkeit von Grundstücksgeschäften

»Zur Genehmigungsfähigkeit von Grundstücksgeschäften von Kindern, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern.«

Normenkette:

BGB § 1643 Abs. 1 § 1821 Abs. 1 Nr. 1 § 1828 ;

Gründe:

Die Antragsteller sind zusammen mit Herrn A..... H... Gesellschafter der A... Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Die zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages abgegebenen Erklärungen sind zwischenzeitlich - rechtskräftig - vom Vormundschaftsgericht genehmigt worden.

Durch notariellen Grundstückskaufvertrag mit Auflassung vom 3. Dezember 2004 - UR.-Nr. ... - hat die A... Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts in W........ ein Grundstück, bebaut mit 2 Mehrfamilienhäusern und 6 Garagen, erworben. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Grundstückskaufvertrag mit Auflassung, Bl. 70-96 GA, Bezug genommen.

Weiterhin hat die A... Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit notariellem Grundstückskaufvertrag mit Auflassung vom gleichen Tag, UR.-Nr. ..., ein Grundstück in D......., bebaut mit einem mehrgeschossigen Gebäude sowie mehreren eingeschossigen Nebengebäuden, erworben (Bl. 97-122 GA).

Bezüglich dieses Grundstücks ist die Bebauung mit einem Hotelgebäude nach Abriss der aufstehenden Gebäude geplant.