I.
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, ist für die Betroffene als Betreuer in Vermögensangelegenheiten bestellt. Die Betroffene lebt in einem Pflegeheim, wofür sie monatlich etwa 5.600,00 DM bezahlen muss. Hiervon werden 2.800,00 DM von der Pflegeversicherung getragen. Den Rest muss sie aus eigenen (Renten-) Einkünften bestreiten, die sich auf rund 3.000,00 DM belaufen.
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