A. Die Betroffene ist eine eingetragene Genossenschaft Düsseldorfer Taxiunternehmer, die nach ihrem Geschäftsgegenstand insbesondere eine Funkzentrale zur Vermittlung von Fahrtaufträgen für die Mitglieder betreibt. Mit weiteren Unternehmern hat sie jeweils einen sogenannten Teilnehmervertrag geschlossen. Die 650 Mitglieder und 143 Teilnehmervertragspartner betreiben 1.240 von 1.249 in Düsseldorf zugelassenen Taxen. Es gibt in Düsseldorf keine weitere Vereinigung selbständiger Taxiunternehmer und auch keine Vereinigung von Mietwagenunternehmen.
Die Satzung der Genossenschaft enthält folgende, auf der Generalversammlung vom 22. März 1990 beschlossene Regelungen:
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Erwerb der Mitgliedschaft ...
(2) Mitglied kann nicht werden
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