Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts G - Familiengericht - vom 18.07.2008 abgeändert.
Der Antrag auf Abänderung des von den Parteien vor dem Amtsgericht E am 27.09.2006 abgeschlossenen Vergleichs wird insgesamt zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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