Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur vom 26.11.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Annehmende zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Das anzunehmende Kind ist das Enkelkind der Annehmenden. Die Annehmende hat mit einem am 17.11.2014 bei Gericht eingegangenen notariell beurkundeten Antrag die Annahme ihres Enkelkindes beantragt. Die Kindeseltern haben in gleicher Urkunde die Einwilligung in die Annahme erklärt.
Die Annehmende ist Vormund des anzunehmenden Kindes (Az. 21 F 112/12 Amtsgericht Montabaur). Das Kind lebt seit seiner Geburt mit Einverständnis der Kindeseltern in deren Haushalt. Für die Kindesmutter ist eine Betreuung eingerichtet (Az. 11A XVII 388/13 Amtsgericht Montabaur).
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