AG - Familiengericht - Baden-Baden - 6 F 221/02 (ES) - 03.11.2004,
Gerichtliche Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt von Scheidungssache?
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2005 - Aktenzeichen 2 WF 7/05
DRsp Nr. 2005/6096
Gerichtliche Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt von Scheidungssache?
»1. Zweck der Regelung des § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3ZPO ist, dass eine einheitliche Vorabentscheidung über das Sorgerecht ermöglicht werden soll.2. Abgelehnt werden kann daher ein den nachehelichen Unterhalt betreffender Trennungsantrag nach § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3ZPO, der der Intention dieser gesetzlichen Regelung diametral zuwider eine Vorabentscheidung über die Ehescheidung ermöglicht und missbräuchlich zur Umgehung des § 628ZPO gestellt wird.«