Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg i. Br. vom 22.11.2019 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Anordnung eines paritätischen Wechselmodells hinsichtlich des Kindes R., geboren am 29.09.2005.
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