1. Auf die Beschwerde der Mutter wird die Umgangsregelung in Ziffer 2. bis 4. des Beschlusses des Amtsgerichts Pankow-Weißensee vom 8. August 2017 teilweise abgeändert wie folgt neu gefasst:
a) Regelbetreuung
Mutter und Vater sind verpflichtet und berechtigt, Z# im wöchentlichen Wechsel jeweils von Montag nach der Kita bis Montag der darauffolgenden Woche zu Kitabeginn zu betreuen, die Mutter jeweils in den geraden Kalenderwochen und der Vater jeweils in den ungeraden Kalenderwochen. Sollte die Kita geschlossen sein oder Z# die Kita krankheitsbedingt nicht besuchen können, erfolgt die Übergabe montags um 9 Uhr bei dem bis dahin betreuenden Elternteil.
b) Urlaub
Der Vater ist berechtigt, in der Zeit vom 18. Juni 2018 nach der Kita (bzw. 9 Uhr an kitafreien Tagen) bis zum 9. Juli 2018, 12 Uhr mit Z# Urlaub zu verbringen. Die Mutter ist berechtigt, mit Z# in der Zeit vom 9. Juli 2018 12 Uhr bis 30. Juli 2018 zu Kitabeginn (bzw. 9 Uhr an kitafreien Tagen) Urlaub zu verbringen.
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