Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 9. September 2009 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 14. August 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erst in der Beschwerdeinstanz angefallenen Kosten der Streithilfe werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Beschwerdewert: 500.000,- €.
I.
Die Antragsteller begehren die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers zur Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Antragsgegnerin im Sommer 2007 geführt haben.
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