Die Beschwerde des Vaters gegen den am 11. April 2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen Mutter und Vater jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Vater wendet sich dagegen, dass das Familiengericht seinen (Gegen-) Antrag zurückgewiesen hat, nicht die Mutter, sondern ihn als denjenigen zu bestimmen, der berechtigt ist, das Kindergeld für die gemeinsame Tochter H##### zu erhalten.
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