Gerichtliche Durchsetzung des Umgangsrechts eines Elternteils
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2002 - Aktenzeichen 25 UF 227/02
DRsp Nr. 2004/19824
Gerichtliche Durchsetzung des Umgangsrechts eines Elternteils
1. Das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil ist ein Recht, das den Charakter eines Pflichtrechts hat, und kann unter Umständen auch gegen den Willen des auf Umgang in Anspruch genommenen Elternteils durchgesetzt werden.2. Dabei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und insbesondere zu beachten, dass ein durch Zwang herbeigeführter Kontakt nur in Betracht kommt, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist und er ohne das gerichtliche Gebot nicht oder nur in einem völlig unzureichenden Maß erfolgt.