Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landau a.d. Isar vom 10.3.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000.- € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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