Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 13.08.2018 abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Ersetzung der Zustimmung des Antragsgegners zum Umzug des minderjährigen Kindes A... D... G..., geboren am ....2016, sowie zur Anmeldung A... in einer Kindestageseinrichtung am Ort seines noch zu beziehenden gewöhnlichen Aufenthaltsorts wird abgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €
I.
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