OLG Hamm - Beschluss vom 15.12.2010
II-2 WF 264/10
Normen:
BGB § 1628;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 821
Vorinstanzen:
AG Ahaus, vom 08.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 382/10

Gerichtliche Genehmigung der Auszahlung von Sozialgeld für Kinder an den Kindesvater zur Wahrnehmung von Umgangskontakten

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2010 - Aktenzeichen II-2 WF 264/10

DRsp Nr. 2011/1962

Gerichtliche Genehmigung der Auszahlung von Sozialgeld für Kinder an den Kindesvater zur Wahrnehmung von Umgangskontakten

Ist der Kindesvater auf das auf die Umgangszeit entfallende anteilige Sozialgeld der Kinder angewiesen, um die Umgangskontakte in angemessener Weise durchführen zu können, so ist die anteilige Auszahlung an ihn gerichtlich zu genehmigen bzw. die Zustimmung der Kindesmutter familiengerichtlich zu ersetzen.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahaus vom 8.10.2010 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U in C bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1628;

Gründe

I.

Der Antragsteller beantragt, die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Beantragung der Auszahlung des anteiligen Sozialgeldes für die Kinder E (geb. 9.8.1996), O (geb. 1.11.1997) und C1 C2 (geb. 20.11.2000) während der Besuchskontakte bei ihm familiengerichtlich zu ersetzen.