OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.03.2017
I-3 Wx 65/16
Normen:
GBO § 15; GBO § 18; BGB § 523 Abs. 1; BGB § 566; BGB § 593b; BGB § 1643 Abs. 1; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1829;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 1217
NJW 2017, 2133
NJW-RR 2017, 709
NotBZ 2017, 346

Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit einem bestehenden Pachtvertrag belasteten Grundstücks an einen Minderjährigen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 65/16

DRsp Nr. 2017/4376

Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit einem bestehenden Pachtvertrag belasteten Grundstücks an einen Minderjährigen

1. Erklärt der Eigentümer eines Grundstücks in einem notariellen Vertrag die unentgeltliche Übertragung seines Grundbesitzes an einen von seinen Eltern vertretenen minderjährigen Erwerber bei gleichzeitiger Auflassung, Eintragungsbewilligung sowie von Seiten des Erwerbers beantragter Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, so bedarf dieser Vertrag nicht deshalb der Genehmigung des Familiengerichts, weil der Erwerber darin auch einen bestehenden Pachtvertrag übernimmt. 2. Das den Erwerb bewirkende dingliche Geschäft wird vom Erfordernis der Genehmigung durch das Familiengericht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB, der ausschließlich die auf den (entgeltlichen) Erwerb, unter anderem von Grundstücken, gerichteten Kausalgeschäfte betrifft, nicht erfasst. Das Grundbuchamt, das - außer im Falle, dass die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Grundgeschäfts auch die dingliche Einigung tangiert - weder verpflichtet noch berechtigt ist, die Wirksamkeit des Grundgeschäfts zu prüfen, darf hiervon die Eintragung der Rechtsänderung nicht abhängig machen.