OLG Celle - Beschluss vom 05.12.2014
18 UF 26/13
Normen:
Vorinstanzen:
AG a. Rbge. - 19.12.2012,

Gerichtliche Prüfung der Angemessenheit der Teilungskosten

OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2014 - Aktenzeichen 18 UF 26/13

DRsp Nr. 2015/15146

Gerichtliche Prüfung der Angemessenheit der Teilungskosten

Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Teilungskosten hat der Versorgungsträger die in Ansatz gebrachten Kosten aufgrund einer nachvollziehbaren Kalkulation darzulegen. Hierfür ist die Auflistung allgemeiner Aufgaben in einem Formschreiben ebenso wenig ausreichend wie die Angabe monatlicher Kosten von 4 € bezogen auf die statistische Lebenserwartung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, wenn insoweit keine detaillierte Berechnung eines Musterfalls vorgelegt wird.

I. Auf die Beschwerde der A. L. LV (Beteiligte zu 6) und unter Zurückweisung der Beschwerde der M. GmbH (Beteiligte zu 7) wird der am 19. Dezember 2012 verkündete Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a. Rbge. im Tenor zu Ziffer II im 3. Absatz des Ausspruches zum Versorgungsausgleich geändert :

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger A. L. Pensionskassen AG (Az.: ...) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 3.816,66 €, bezogen auf den 30. September 2010, nach Maßgabe der Teilungsordnung der A. L. Pensionskasse AG übertragen.

Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen im angefochtenen Beschluss.

II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.