KG - Beschluss vom 26.11.2020
16 UF 138/19
Normen:
BGB § 1684; FamFG § 156 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 7187/18

Gerichtliche Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind

KG, Beschluss vom 26.11.2020 - Aktenzeichen 16 UF 138/19

DRsp Nr. 2021/2707

Gerichtliche Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind

1. Ein gerichtlicher Billigungsbeschluss nach § 156 II 2 FamFG kann nur ergehen, wenn die Zustimmung aller Beteiligten auch noch im Zeitpunkt seines Erlasses vorliegt. 2. Eine von den Eltern vereinbarte Umgangsregelung trägt regelmäßig die Vermutung in sich, mit dem Kindeswohl am besten im Einklang zu stehen. Sie indiziert die Kindeswohlgemäßheit und kann einer gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich zugrunde gelegt werden. 3. Die Anordnung eines Umgangs im Wechselmodell scheidet aus, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich bei ihrem Handeln allein von den Bedürfnissen des gemeinsamen Kindes leiten zu lassen, sondern egoistische Motive verfolgen.

Auf die Beschwerde des Vaters wird - unter gleichzeitiger Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels - der am x. x. 2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 13 F 7187/18 - geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit der gemeinsamen, am x x 2014 geborenen Tochter x x wie folgt persönlichen Umgang zu pflegen:

1. Regelumgang: