Der Umgang der Beteiligten zu 1) und 2), der Großeltern der betroffenen Kinder, mit diesen wird wie folgt geregelt:
Umgang findet statt
avon Samstag, 22.12.2012, 14.00 Uhr bis Donnerstag, 27.12.2012, 19.00 Uhr,
bin der Folgezeit in einem Abstand von jeweils ca. 2 Wochen, jeweils gemeinsam mit den Umgangskontakten der Mutter der Kinder.
2.Die Kinder sind zu der unter Ziff. 1. a. genannten Zeit des Umgangsbeginns - versehen mit allen für den Aufenthalt erforderlichen Gegenständen, insbesondere genügenden und witterungsgemäßen Kleidungsstücken - den Großeltern zu übergeben, sodann in gleicher Weise zur Rückgabezeit den Betreuungspersonen an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort zu übergeben.
3.Den Großeltern wird aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich während der Umgangskontakte gemäß Ziff. 1. a. in ihrem Haushalt und nicht in demjenigen der Mutter aufhalten.
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