Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2020 -
Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen.
2.Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 12.500 Euro (in Worten: zwölftausendfünfhundert Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine gerichtliche Rückführungsanordnung nach einer Herausnahme des Beschwerdeführers aus seiner Pflegefamilie durch den Vormund.
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