Auf die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg v.d.H. vom 25.1.2022 wird die angefochtene Entscheidung abgeändert und die in der Gerichtskostenrechnung vom 10.9.2021, Kassenzeichen: ..., angesetzten Kosten werden nur in Höhe von 5.085,75 Euro erhoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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