Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 31.08.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg im Ausspruch zur internen Teilung bei der Beteiligten zu 3. - Fa. T AG - unter I. Abs. 4 abgeändert und im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der T AG Köln zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 61.876 €, bezogen auf den 31. Mai 2009, übertragen nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Versorgungsordnung.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 3. auferlegt.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.605 € festgesetzt.
I.
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