OLG Saarbrücken - Beschluß vom 11.12.1995
9 WF 98/95
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
DAVorm 1996, 277

Gerichtliche Umgangsregelung während des Getrenntlebens

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11.12.1995 - Aktenzeichen 9 WF 98/95

DRsp Nr. 1996/23191

Gerichtliche Umgangsregelung während des Getrenntlebens

»Es obliegt dem Gericht, über den Umfang der Befugnis für ein Umgangsrecht zu entscheiden und die Ausübung näher zu regeln, wenn die Eltern im Rahmen ihrer Primärzuständigkeit insoweit keine einvernehmliche Regelung getroffen haben.«

Normenkette:

BGB § 1634 ;

Gründe:

Die Parteien geben seit August 1994 getrennt. Aus ihrer Ehe ist die am 12.4.1992 geborene Tochter Katharina hervorgegangen, die bei der Mutter, der Antragstellerin, lebt.

Beide Parteien begehren in dem vorliegenden Verfahren die Zuweisung der elterlichen Sorge für Katharina auf sich allein. In dieses Verfahren haben die Parteien auch das Umgangsrecht mit dem Kind eingeführt und am 24.11.1994 vor dem Familiengericht einen Teilvergleich insoweit abgeschlossen, als dem Antragsgegner ein näher bezeichneter Umgang mit dem Kind von der Antragstellerin eingeräumt wurde.

Wegen des aufgetretenen Verdachts des sexuellen Mißbrauch wurde sodann das Umgangsrecht erneut problematisiert.

Nach Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens und einem Streit über die Aussagekraft des Gutachtens hat das Familiengericht am 17.8.1995 in mündlicher Verhandlung beschlossen:

"I. Die Auswahl des neuen Gutachtens bleibt dem Gericht überlassen. Die Parteien werden gebeten, entsprechende Vorschläge bei Gericht einzureichen.