AG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 55 F 3184/99
AG Hochheim, - Vorinstanzaktenzeichen 4 VIII 14/99
Gerichtliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Rechtshandlungen eines Ergänzungspflegers
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.03.2000 - Aktenzeichen 1 UFH 1/00
DRsp Nr. 2004/14774
Gerichtliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Rechtshandlungen eines Ergänzungspflegers
Für die Überprüfung des Rechtshandelns eines bestellten Vormundes oder Ergänzungspflegers ist das Vormundschaftsgericht auch dann zuständig, wenn die Bestellung durch das Familiengericht erfolgt ist.